Ist Kaufzwang eigentlich erlaubt?

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Erst kaufen, dann gewinnen Auf der Innenseite von Verpackungen oder als Code auf Produktdeckeln werden dem Verbraucher Traumreisen, Autos, Bargeld und mehr versprochen. Die Gewinne sind verlockend, doch muss ich das Produkt auch kaufen, um am Gewinnspiel teilnehmen zu dürfen?

 

Die große Verlockung

Normalerweise wäre dieser Artikel nie im Einkaufswagen gelandet, doch der Code für den Garantiegewinn ist einfach zu verlockend. Die Kopplung von Gewinnspiel und Erwerb von Ware ist nach europäischem Recht grundsätzlich legal, da der „aufgeklärte“ EU-Bürger Verbraucherfallen von sich aus erkennt und aus diesem Grund nicht vor dieser Marketingstrategie geschützt werden muss.

 

 

Milde EU-Richtlinien

Die „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG“ (Lauterkeitsrichtlinie) gibt den Gewinnspiel-Veranstaltern mehr Spielraum mit hohem wirtschaftlichen Potenzial. Verlost eine Elektronikmarktkette beispielsweise 100.000,00 Euro nur unter den Käufern, die mindestens 1.000,00 Euro ausgegeben haben, ist dies jetzt vollkommen rechtens. Über den Sinn oder Unsinn von Gewinnspielen mit Kaufzwang müssen die Verbraucher letztendlich selbst entscheiden.

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